Stromer­zeu­ger­re­gis­trie­rung zwecks Ein­rei­chung von Preis­si­che­rungs­mel­dun­gen

Aufgrund des Strompreisbremsengesetzes ist eine IT-Plattform für die Abgabe von Preissicherungsmeldungen im Rahmen der Zufallserlösabschöpfung geplant. Die folgende Vorabinformation der Beschlusskammer 4 erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Regelung wie geplant umgesetzt wird und in Kraft tritt.

Nach den aktuellen Vorgaben sollen Stromerzeuger über eine IT-Plattform auf täglicher Basis Preissicherungsmeldungen abgeben können. Vorangehend müssen sich die Stromerzeuger bei der Bundesnetzagentur einmalig registrieren, um einen Zugang zu der IT-Schnittstelle zu erhalten. Für diesen Registrierungsprozess wird bei der Bundesnetzagentur ein sogenanntes „Sekretariat Preissicherungsmeldungen“ eingerichtet. Über dieses Sekretariat werden zunächst die Registrierungsdaten der zu registrierenden Stromerzeuger überprüft und an die noch zu errichtende IT-Plattform übermittelt.

Die genauen Modalitäten zur Registrierung und eine Betriebsanleitung sind unter folgendem Link nach Inkrafttreten des Gesetzes hier aufrufbar.

Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Vorgaben werden die Inhalte der Internetseite stetig aktualisiert und unterliegen fortlaufend noch Änderungen. Der Anmeldevorgang ist durch die Stromerzeuger nach in Kraft treten des Gesetzes unmittelbar nach der angegebenen Anleitung vorzunehmen. Erst nach erfolgter Registrierung und Rückmeldung an den Stromerzeuger, kann dieser die Preissicherungsmeldung über die IT-Plattform abgeben.

Für allgemeine Vorabinformationen steht folgender Link zur Verfügung: Einmalige Registrierung für die Abgabe von Preissicherungsmeldungen

Stand: 16.12.2022

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