BK2, 3, 11 Verfahren zu Beiladungen Beiladungen der Beschlusskammern 2, 3 und 11

Beschlusskammern 2, 3, 11
Neuerungen zum Verfahren der Beiladung
Geschlossene Benutzergruppe

Im Rahmen der Beteiligung an Beschlusskammerverfahren werden den Verfahrensbeteiligten bisher regelmäßig auch die Verfahrensunterlagen übermittelt. Diese Form der Übermittlung wird ab dem 01.07.2019 auf ein elektronisches Verfahren umgestellt.

Die Bundesnetzagentur betreibt eine Dokumenten-Austauschplattform unter der Bezeichnung ‚Geschlossene Benutzergruppe‘ (GBG). Darüber werden ab dem o. g. Zeitpunkt die Unterlagen zu den Beschlusskammerverfahren zum Abruf (Herunterladen) bereitgestellt.

Eine vorherige Registrierung in der GBG ist erforderlich und Zugang zu den Dokumenten erhält der Nutzer nach erfolgter Beiladung durch die jeweilige Beschlusskammer in den jeweiligen Verfahren. Ausführliche Informationen hierzu erhalten Sie in anliegendem offenen Brief.

BK2, 3, 11

Anlage
BK2, 3, 11 Beiladungen zu Beschlusskammerverfahren (pdf / 135 KB)

Stand: 06.06.2019

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