GBK-25-02-3#1 Methodenfestlegung zur Kapitalverzinsung
Verfahren zur Festlegung von Methoden für die Ermittlung eines pauschalierten Kapitalverzinsungssatzes [GBK-25-02-3#1]
Verfahrenseinleitung
Die Große Beschlusskammer Energie der Bundesnetzagentur hat gemäß § 29 Abs. 1 EnWG in Verbindung mit § 21 Abs. 3 Satz 4 Nr. 1 EnWG am 16.01.2025 ein Verfahren für eine Festlegung von Methoden für die Ermittlung eines pauschalierten Kapitalverzinsungssatzes eingeleitet. Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen GBK-25-02-3#1 geführt.
Die Zuständigkeit der Großen Beschlusskammer ergibt sich aus § 59 Abs. 3 Satz 3 EnWG in Verbindung mit § 21 EnWG.
Gegenstand der Festlegung ist die Bestimmung der Kapitalquoten für kalkulatorisches Eigen- und Fremdkapital innerhalb eines WACC-Ansatzes sowie die Regelung und Beschreibung von Methoden zur Bestimmung des Eigenkapitalzinssatzes und des Fremdkapitalzinssatzes im Rahmen eines WACC-Ansatzes.
Die Bundesnetzagentur hat ihre ersten Überlegungen zu möglichen Ausgestaltungen der Methodik in drei offenen Expertenworkshops am 08.07.2024, 21.10.2024 und 05.02.2025 vorgestellt und mit interessierten Kreisen diskutiert. Die jeweiligen Agenden, Präsentationen der Teilnehmenden sowie die Aufzeichnungen der Chatverläufe finden Sie hier, hier und hier.
GBK-25-02-3#1
Stand: 15.01.2025