GBK-25-01-1#3 Festlegung AgNes

Verfahren zur Festlegung der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes)
[GBK-25-01-1#3]

Konsultation der Orientierungspunkte Speichernetzentgelte

In Vorbereitung zum Expertenaustausch zu den Speichernetzentgelten am 30. Januar 2026 veröffentlicht die Bundesnetzagentur Orientierungspunkte Speichernetzentgelte.

Es wird die Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum

27.02.2026 (Eingang)

gegeben.

Stellungnahmen sind per E-Mail mit dem Betreff „Orientierungspunkte Speichernetzentgelte“ an die E-Mailadresse gbk@bnetza.de zu senden.

Konsultation der Orientierungspunkte zu dynamischen Netzentgelten

In Vorbereitung zum Expertenaustausch zur Dynamisierung von Netzentgelten am 14. Januar 2026 hat die Bundesnetzagentur Orientierungspunkte veröffentlicht.

Es wird die Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum

27.02.2026 (Eingang)

gegeben.

Stellungnahmen sind per E-Mail mit dem Betreff „Orientierungspunkte Dynamik“ an die E-Mailadresse gbk@bnetza.de zu senden. Bitte beachten Sie die Hinweise zum Einreichen von Stellungnahmen im blauen Kasten unten.

Konsultation der Orientierungspunkte Netzentgeltkomponenten

Mit Beginn einer ganzen Reihe von Expertenaustauschen am 02. Dezember und am 19. Dezember 2025 werden Orientierungspunkte zu den Netzentgeltkomponenten veröffentlicht.

Es wird die Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum

16.01.2026 (Eingang) bzw. 30.01.2026 (Eingang) für den Abschnitt zur Niederspannung

gegeben.

Stellungnahmen sind per E-Mail mit dem Betreff „Orientierungspunkte Netzentgeltkomponenten“ an die Emailadresse gbk@bnetza.de zu senden.

Hinweise

Ergänzen Sie den Dateinamen bitte mit einer individuellen Kennzeichnung ihrer Institution. Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, die eingegangenen Stellungnahmen – bereinigt um etwaige Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse – auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen.  Bitte reichen Sie, sofern Ihre Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beinhaltet, ebenfalls eine geschwärzte Fassung ein. Sofern personenbezogene Daten in Ihrer Stellungnahme enthalten sind, werden diese nur mit ausdrücklicher Einwilligung veröffentlicht. Hierfür ist das folgende Formblatt zu befüllen. Sofern die Einwilligung nicht erteilt wird, bitten wir Sie bereits im Vorfeld um die Abgabe einer gesonderten, veröffentlichungsfähigen Fassung Ihrer Stellungnahme.

Formblatt

GBK-25-01-1#3

Stand: 02.02.2026

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