GBK-24-02-3#4 Methodenfestlegung Genereller Sektoraler Produktivitätsfaktor
Festlegung der Methodik der zukünftigen Ausgestaltung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Elektrizitätsverteilernetzbetreiber sowie Gasverteiler- und -fernleitungsnetzbetreiber [GBK-24-02-3#4]
Verfahrenseinleitung
Die Große Beschlusskammer Energie der Bundesnetzagentur hat gemäß § 29 Abs. 1 EnWG in Verbindung mit §§ 21, 21a EnWG ein Verfahren zur Festlegung einer Methodik zur zukünftigen Ermittlung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Elektrizitätsverteilernetzbetreiber sowie Gasverteiler- und -fernleitungsnetzbetreiber eröffnet. Das Verfahren wurde am 28.08.2024 unter dem Geschäftszeichen GBK-24-02-3#4 eröffnet.
Die Zuständigkeit der Großen Beschlusskammer ergibt sich aus § 59 Abs. 3 Satz 3 EnWG in Verbindung mit §§ 54 Abs. 3, 21, 21a EnWG.
GBK-24-02-3#4
Stand: 16.01.2025