GBK-24-02-3#4 Methodenfestlegung Genereller Sektoraler Produktivitätsfaktor

Festlegung der Methodik der zukünftigen Ausgestaltung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Elektrizitätsverteilernetzbetreiber sowie Gasverteiler- und -fernleitungsnetzbetreiber [GBK-24-02-3#4]

Verfahrenseinleitung

Die Große Beschlusskammer Energie der Bundesnetzagentur hat gemäß § 29 Abs. 1 EnWG in Verbindung mit §§ 21, 21a EnWG ein Verfahren zur Festlegung einer Methodik zur zukünftigen Ermittlung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Elektrizitätsverteilernetzbetreiber sowie Gasverteiler- und -fernleitungsnetzbetreiber eröffnet. Das Verfahren wurde am 28.08.2024 unter dem Geschäftszeichen GBK-24-02-3#4 eröffnet.

Die Zuständigkeit der Großen Beschlusskammer ergibt sich aus § 59 Abs. 3 Satz 3 EnWG in Verbindung mit §§ 54 Abs. 3, 21, 21a EnWG.

GBK-24-02-3#4

Stand: 16.01.2025

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