GBK-24-02-2#1 KANU 2.0

Konsultation und Stellungnahmen zum Festlegungsentwurf

Konsultation des Festlegungsentwurfs

Nach Auswertung der Stellungnahmen zum Eckpunktepapier stellte die Bundesnetzagentur einen Festlegungsentwurf zur Konsultation.

Mit KANU 2.0 sollen nunmehr für die Gasnetzbetreiber bundesweit die Abschreibungsmodalitäten für die betroffenen Anlagengüter weitgehend flexibilisiert werden. Der Regelungsentwurf erlaubt den Netzbetreibern erheblich kürzere Nutzungsdauern als bisher (in Ausnahmefällen bis 2035, in der Regel bis 2045 oder 2040, z.B. je nach Bundes- bzw. Landesklimaschutzgesetzen). Zusätzlich werden degressive Abschreibungen mit einem Satz von bis zu 12 % erlaubt. Es sind jedoch Ausnahmen für bestimmte Anlagengruppen wie z.B. Verwaltungsgebäude vorgesehen.

Die neuen Abschreibungsmodalitäten sollen bereits in den Erlösobergrenzen und Netzentgelten der Jahre 2025 bis 2027 angesetzt werden können. Die Umsetzung erfolgt je nach Zugangsjahr der beschleunigt abzuschreibenden Anlage über die bestehenden Verfahren zum Kapitalkostenaufschlag oder über ein neu eingeführtes Transformationselement. Für eine möglichst bürokratiearme Umsetzung soll für das Transformationselement ein Anzeigeverfahren statt eines Antragsverfahrens gelten.

Netzbetreiber sind jedoch nicht verpflichtet, zu einem bestimmten Zeitpunkt die Regelungen anzuwenden. So können Netzbetreiber z.B. die Verabschiedung von kommunalen Wärmeplanungen vor einer Umstellung der Abschreibungsmodalitäten abwarten.

Ab dem Jahr 2028 sollen die Vorgaben in die anstehenden Festlegungen der GBK zu den Nachfolgeregelungen der GasNEV und ARegV integriert werden.

Es wurde die Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 07.08.2024 (Eingang) gegeben.

Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, die eingegangenen Stellungnahmen – bereinigt um etwaige Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder persönliche Daten – auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen.

Nähere Informationen zur Transparenz.

Stellungnahmen zum Festlegungsentwurf

Die folgenden Unternehmen/Privatpersonen haben eine Stellungnahme abgegeben:

Bonn Netz GmbH (pdf / 2 MB)
E.ON (pdf / 307 KB)
Erdgas Kempten-Oberallgäu Netz GmbH (pdf / 287 KB)
enwag Energie- und Wassergesellschaft mbH (pdf / 152 KB)
Energie- und Wasserversorgung Bruchsal GmbH (pdf / 7 MB)
Ferngas Netzgesellschaft mbH (pdf / 204 KB)
Gasnetz Hamburg GmbH (pdf / 69 KB)
inetz GmbH (pdf / 785 KB)
INNergie GmbH (pdf / 8 MB)
Jena Netze GmbH (pdf / 153 KB)
Kommunale Energie- und Wasserversorgung AG (pdf / 5 MB)
Landesregulierungsbehörde Baden Württemberg (pdf / 474 KB)
Regulierungskammer des Freistaats Bayern (pdf / 1 MB)
Landesregulierungsbehörde des Freistaat Sachsen (pdf / 6 MB)
Regulierungskammer des Freistaats Thüringen (pdf / 565 KB)
Mainfranken Netz GmbH (pdf / 128 KB)
Maingau Energie GmbH (pdf / 297 KB)
Vereinigte Stadtwerke Netz GmbH (pdf / 3 MB)
Mecklenburg Vorpommern (pdf / 221 KB)
MVV Energie AG (pdf / 216 KB)
N-ERGIE Netz GmbH (pdf / 88 KB)
Neubrandenburger Stadtwerke GmbH (pdf / 4 MB)
Norddeutsche Allianz (pdf / 5 MB)
Norlys Energy Trading (pdf / 146 KB)
Nordhorner Versorgungsbetriebe GmbH (pdf / 395 KB)
REWAG & Co. KG (pdf / 262 KB)
Schwaben Netz GmbH (pdf / 287 KB)
Schwaben Netz Regional GmbH (pdf / 289 KB)
Stadtnetze Münster (pdf / 5 MB)
Stadtwerke Buxtehude (pdf / 429 KB)
Stadtwerke Detmold (pdf / 519 KB)
Stadtwerke Homburg (pdf / 11 MB)
Stadtwerke Karlsruhe (pdf / 599 KB)
Stadtwerke Lippe-Weser (pdf / 4 MB)
Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim (pdf / 717 KB)
Stadtwerke Mühlhausen (pdf / 3 MB)
Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße (pdf / 659 KB)
Stadtwerke Passau (pdf / 7 MB)
Stadtwerke Pirna (pdf / 561 KB)
Stadtwerke Pritzwalk (pdf / 5 MB)
Stadtwerke Rhede (pdf / 10 MB)
Stadtwerke Rosenheim (pdf / 7 MB)
Stadtwerke Saarbrücken (pdf / 5 MB)
Stadtwerke Schweinfurt (pdf / 7 MB)
SWL Energienetz- und Entsorgungsgesellschaft mbH (pdf / 280 KB)
SWL Übertragungsnetzgesellschaft mbH (pdf / 287 KB)
SWL Verteilungsnetzgesellschaft mbH (pdf / 338 KB)
TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG (pdf / 106 KB)
Thüga Aktiengesellschaft (pdf / 200 KB)
Thüga Energienetze GmbH (pdf / 255 KB)
TraveNetz GmbH (pdf / 10 MB)
Turn Energy GmbH (pdf / 370 KB)
enwag Energie- und Wassergesellschaft mbH (pdf / 152 KB)
WEMAG Netz GmbH (pdf / 100 KB)
Zwickauer Energieversorgung GmbH (pdf / 544 KB)

Hinweis zu Verfahrensfragen

Für die Netzbetreiber, die nach § 54 Abs. 1 und 2 EnWG der Zuständigkeit der Bundesnetzagentur unterliegen, ergeben sich die Verfahrensregelungen zu KANU 2.0 bereits aus der allgemeinen Festlegung, siehe dort Tenorziffer 13. Diese Verfahrensregelungen berühren jedoch nicht das Verwaltungsverfahren der Landesregulierungsbehörden, § 54 Abs. 3 S. 7 EnWG. Die Bundesnetzagentur wird die Verfahrensfragen für die Organleiheländer (Berlin, Brandenburg, Bremen und Schleswig-Holstein) in einer separaten Festlegung regeln.

Die Konsultation dieser Festlegung finden Sie hier.

GBK-24-02-2#1

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