GBK-24-02-1#5 Festlegung der Datenerhebung zur Weiterentwicklung der Qualitätsregulierung hinsichtlich der Netzzuverlässigkeit, der Netzleistungsfähigkeit und der Netzservicequalität im Strombereich

Festlegung der Datenerhebung zur Weiterentwicklung der Qualitätsregulierung hinsichtlich der Netzzuverlässigkeit, der Netzleistungsfähigkeit und der Netzservicequalität im Strombereich [GBK-24-02-1#5]

Die Große Beschlusskammer Energie hat auf der Grundlage von § 29 Absatz 1 in Verbindung mit § 21a Absatz 3 Satz 3 Nummer 11 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) am 17. März 2025 eine Festlegung der Datenerhebung zur Weiterentwicklung der Qualitätsregulierung hinsichtlich der Netzzuverlässigkeit, der Netzleistungsfähigkeit und der Netzservicequalität im Strombereich (Geschäftszeichen GBK-24-02-1#5) erlassen.

Die Zuständigkeit der Bundesnetzagentur zum Erlass einer bundesweiten Festlegung ergibt sich aus § 54 Absatz 3 Satz 3 EnWG. Die Zuständigkeit der Großen Beschlusskammer Energie ergibt sich dabei aus § 59 Absatz 3 Satz 3 EnWG.

Nach § 21a Absatz 3 Satz 3 Nummer 5 EnWG kann die Bundesnetzagentur Vorgaben zur Ermittlung und zur näheren Ausgestaltung von Qualitätsvorgaben treffen. In diesem Rahmen arbeitet die Bundesnetzagentur an der Weiterentwicklung der Qualitätsregulierung, in der neben der Netzzuverlässigkeit auch die Netzleistungsfähigkeit in Form der Energiewendekompetenz und ggf. einer Netzservicequalität berücksichtigt werden soll. Zur Erfüllung dieser Aufgabe kann die Bundesnetzagentur nach § 21a Absatz 3 Satz 3 Nummer 11 EnWG auch Regelungen zur Erhebung der für die Durchführung einer Anreizregulierung erforderlichen Daten einschließlich Umfang, Zeitpunkt und Form, insbesondere zu den zulässigen Datenträgern und Übertragungswegen beschließen. Von dieser Möglichkeit hat sie mit der vorliegenden Festlegung Gebrauch gemacht.

Festlegung

Da die Festlegung gegenüber allen in Deutschland tätigen Betreibern von Elektrizitätsverteilernetzen erfolgt, mit Ausnahme der Betreiber geschlossener Verteilernetze nach § 110 EnWG, ersetzt die Große Beschlusskammer Energie die Zustellung nach § 73 Absatz 1 Satz 1 EnWG gemäß § 73 Absatz 1a Satz 1 EnWG durch eine öffentliche Bekanntmachung der Festlegung. Die öffentliche Bekanntmachung wird dadurch bewirkt, dass der verfügende Teil der Festlegung, die Rechtsbehelfsbelehrung und ein Hinweis auf die Veröffentlichung der vollständigen Entscheidung auf der Internetseite der Bundesnetzagentur im Amtsblatt der Bundesnetzagentur bekannt gemacht werden (§ 73 Absatz 1a Satz 2 EnWG). Die Festlegung gilt nach § 73 Absatz 1a Satz 4 EnWG in Verbindung mit § 41 Absatz 4 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz am auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag als zugestellt.

Festlegung zur Datenerhebung zur Weiterentwicklung der Qualitätsregulierung (pdf / 371 KB)

finaler Erhebungsbogen (xlsx / 407 KB)

Den Definitionskatalog aus dem Verfahren zum Effizienzvergleich finden Sie hier

Einleitung, Konsultation und Stellungnahmen

Einleitung

Die Große Beschlusskammer Energie hat das Verfahren am 03.02.2025 unter dem Geschäftszeichen GBK-24-02-1#5 eröffnet.

Konsultation des Erhebungsbogens

Mit dem Erhebungsbogen zur Weiterentwicklung der Qualitätsregulierung hat die Große Beschlusskammer Energie die Datenbedarfe zur Diskussion gestellt. Der Erhebungsbogen ist eng verknüpft mit ihren bisherigen Überlegungen im Rahmen des Verfahrens zur Festlegung der künftigen methodischen Ausgestaltung der Qualitätsregulierung für die Betreiber von Elektrizitäts- und Gasverteilernetzen. Die Inhalte des Erhebungsbogens sollen im Rahmen des jährlichen Monitorings abgefragt werden und wurden daher auch im Zuge der Konsultation der Fragebögen zum jährlichen Monitoring konsultiert.

Das Festlegungsverfahren zur Datenerhebung dient dazu, Daten für die Weiterentwicklung der Qualitätsregulierung zu erheben. Mithilfe der erhobenen Daten sollen ein geeigneter Datensatz, Indikatoren und Kennzahlen ermittelt, netzbetreiberindividuelle Kennzahlenwerte abgeleitet und eine Methode entwickelt werden, mit welcher die identifizierten Indikatoren gegebenenfalls mit finanziellen Anreizen belegt werden können.

Erhebungsbogen

20250203 Datenerhebungsfestlegung zur Weiterentwicklung der Qualitätsregulierung - wesentliche Erwägungen (pdf / 218 KB)

Es wurde die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Stellungnahmen zum Erhebungsbogens

Die Veröffentlichung der Stellungnahmen zur Konsultation des Erhebungsbogens folgen in Kürze.

GBK-24-02-1#5

Stand: 17.03.2025

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