GBK-24-02-1#4 Methodenfestlegung zur Qualitätsregulierung
Einleitung des Verfahrens der Methodenfestlegung zur Qualitätsregulierung und Konsultation der Eckpunkte zu den Methoden der Anreizmechanismen für die Versorgungsqualität von Energieversorgungsnetzen [GBK-24-02-1#4].
Verfahrenseinleitung
Die Große Beschlusskammer Energie der Bundesnetzagentur hat am 14. Oktober 2024 gemäß § 29 Absatz 1 EnWG in Verbindung mit §§ 21, 21a Absatz 3 Satz 2 Nummer 5 EnWG ein Verfahren zur Festlegung der künftigen methodischen Ausgestaltung der Qualitätsregulierung für die Betreiber von Elektrizitäts- und Gasverteilernetzen eröffnet. Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen GBK-24-02-1#4 geführt und wird der Festlegung der Datenerhebung zur Weiterentwicklung der Qualitätsregulierung hinsichtlich der Netzzuverlässigkeit, der Netzleistungsfähigkeit und der Netzservicequalität im Strombereich [GBK-24-02-1#5] flankiert.
Nach §§ 21, 21a Absatz 3 Satz 2 Nummer 5 EnWG kann die Bundesnetzagentur Vorgaben zur Ermittlung und zur näheren Ausgestaltung von Qualitätsvorgaben treffen, die etwa auf der Grundlage einer Bewertung von Netzzuverlässigkeits- oder Netzleistungsfähigkeitskenngrößen ermittelt werden und objektive strukturelle Unterschiede der einzelnen Netzbetreiber berücksichtigen.
In diesem Rahmen arbeitet die Bundesnetzagentur an der Weiterentwicklung der Qualitätsregulierung, indem neben der Netzzuverlässigkeit auch die Netzleistungsfähigkeit in Form der Energiewendekompetenz und ggf. eine Netzservicequalität berücksichtigt werden soll.
Die Zuständigkeit der Großen Beschlusskammer ergibt sich aus § 59 Absatz 3 Satz 2 EnWG in Verbindung mit §§ 54 Absatz 3, 21, 21a EnWG.
GBK-24-02-1#4
Stand: 14.10.2024