BK9-26-620-1 bis BK9-26-620-5 Beschlusskammer 9

Einleitung eines Verfahrens und Konsultation eines Beschlusses hinsichtlich der Festlegung zu volatilen Kosten für die Umsetzung verschiedener Vorgaben der Methanverordnung („KOMET“)

Die Beschlusskammer 9 hat das Festlegungsverfahren eingeleitet und die Konsultation des Festlegungsentwurfs eröffnet. Die Konsultationsfrist endet am 16.09.2026.

Grundlage dieses Verfahrens sind § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 4a ARegV.

Das Festlegungsverfahren betrifft die Einordnung von operativen Kosten für die Umsetzung verschiedener Vorgaben der Methanverordnung als volatile Kostenanteile i.S.d. § 11 Abs. 5 ARegV.

Die Adressaten und alle anderen Marktteilnehmer erhalten hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 16.09.2026 (Eingang BNetzA). Stellungnahmen sind in einem für die elektronische Weiterverarbeitung geeigneten Format ausschließlich per E-Mail unter dem Betreff „Konsultation KOMET“ an Konsultation.BK9@BNetzA.de zu übersenden. Die Stellungnahmen werden ggf. auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Daher sind die Stellungnahmen als Anlage zur E-Mail in einer Fassung zu übersenden, die zwar eine Zuordnung zur Firma/Organisation zulässt, darüber hinaus aber keine datenschutzrechtlich relevanten Informationen (z.B. Kontaktdaten, Unterschriften) enthält. Sollte Ihre Stellungnahme personenbezogene Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten, so ist zusätzlich eine für die Veröffentlichung geeignete „geschwärzte“ Fassung vorzulegen. Wird keine „geschwärzte“ Fassung vorgelegt, so kann die Beschlusskammer im Rahmen der Vorgaben des § 71 Satz 3 EnWG von der Zustimmung zur Einsicht durch Dritte ausgehen.

Anlage
Konsultation BK9-26-620-1 bis BK9-26-620-5 (pdf / 294 KB)

BK9-26/620-1 bis BK9-26/620-5

Stand: 01.09.2026

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