BK9-25-8273-8011-NÜ21 Abänderung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen

In dem Verwaltungsverfahren wegen Abänderung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur gegenüber der schwaben netz GmbH (abgebender Netzbetreiber) und gegenüber der bayernets GmbH (aufnehmender Netzbetreiber) am 12.01.2026 einen Beschluss gefasst:

BK9-25-8273-8011-NÜ21

Stand: 03.02.2026

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