BK9-25-8268-K Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Kapitalkostenaufschlag
In dem Verwaltungsverfahren wegen Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Antrags auf Kapitalkostenaufschlag hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur gegenüber der ElbEnergie GmbH am 16.07.2026 einen Beschluss gefasst.
BK9-25/8268-K
Stand: 03.09.2026