BK9-25-8196-K Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Kapitalkostenaufschlag
In dem Verwaltungsverfahren wegen Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Antrags auf Kapitalkostenaufschlag hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur gegenüber der NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg mbH & Co.KG am 14.07.2026 einen Beschluss gefasst.
BK9-25/8196-K
Stand: 01.09.2026