BK9-25-8156-K Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Kapitalkostenaufschlag
In dem Verwaltungsverfahren wegen Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Antrags auf Kapitalkostenaufschlag hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur gegenüber der Vereinigte Stadtwerke Netz GmbH am 14.07.2026 einen Beschluss gefasst.
BK9-25-8156-K
Stand: 21.07.2026