BK9-25-8038V-K Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Kapitalkostenaufschlag
In dem Verwaltungsverfahren wegen Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Antrags auf Kapitalkostenaufschlag hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur gegenüber der Energie- und Wasserversorgung Altenburg GmbH am 29.07.2026 einen Beschluss gefasst.
BK9-25/8038V-K
Stand: 27.08.2026