BK9-24-8221-8162-NÜ24 Teilnetzübergänge

In dem Verwaltungsverfahren wegen Abänderung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur gegenüber der WESTNETZ GmbH (abgebender Netzbetreiber) und gegenüber der SWO Netz GmbH (aufnehmender Netzbetreiber) am 12.01.2026 einen Beschluss gefasst.

BK9-24-8221-8162-NÜ24

Stand: 03.02.2026

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