BK9-24-8195-K Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Kapitalkostenaufschlag

In dem Verwaltungsverfahren wegen Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Antrags auf Kapitalkostenaufschlag hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur gegenüber der Harz Energie Netz GmbH am 29.04.2026 einen Beschluss gefasst.

BK9-24/8195-K

Stand: 08.06.2026

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