BK9-24-8186-1253-NÜ24 Teilnetzübergänge

In dem Verwaltungsverfahren wegen Abänderung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur gegenüber der inetz GmbH (abgebender Netzbetreiber) und gegenüber der Stadtwerke Werdau GmbH (aufnehmender Netzbetreiber) am 10.12.2025 einen Beschluss gefasst.

BK9-24-8186-1253-NÜ24

Stand: 03.02.2026

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