BK9-24-8175-K Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Kapitalkostenaufschlag
In dem Verwaltungsverfahren wegen Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Antrags auf Kapitalkostenaufschlag hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur gegenüber der N-ERGIE Netz GmbH am 29.07.2026 einen Beschluss gefasst.
BK9-24/8175-K
Stand: 18.09.2026