BK9-24-8168-8038V-NÜ24
Teilnetzübergänge
In dem Verwaltungsverfahren wegen Abänderung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur gegenüber der TEN Thüringer Energienetze GmbH (abgebender Netzbetreiber) und gegenüber der Energie- und Wasserversorgung Altenburg GmbH (aufnehmender Netzbetreiber) am 05.12.2025 einen Beschluss gefasst.
BK9-24-8168-8038V-NÜ24
Stand: 13.01.2026