BK9-24-8168-8038V-NÜ24 Teilnetzübergänge

In dem Verwaltungsverfahren wegen Abänderung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur gegenüber der TEN Thüringer Energienetze GmbH (abgebender Netzbetreiber) und gegenüber der Energie- und Wasserversorgung Altenburg GmbH (aufnehmender Netzbetreiber) am 05.12.2025 einen Beschluss gefasst.

BK9-24-8168-8038V-NÜ24

Stand: 13.01.2026

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