BK9-24-8043-K
Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Kapitalkostenaufschlag
In dem Verwaltungsverfahren wegen Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Antrags auf Kapitalkostenaufschlag hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur gegenüber der Licht-und Kraftwerke Sonneberg GmbH am 25.03.2025 einen Beschluss gefasst.
BK9-24-8043-K
Stand: 09.04.2026