BK9-24-612 Beschlusskammer 9

Festlegung

Die Beschlusskammer 9 hat am 29.01.2025 die Konsultation des Festlegungsentwurfs MARGIT 2026 eingeleitet. Sie endet am 17.02.2025.

Grundlage dieses Verfahrens ist der europäische Netzkodex für harmonisierte Fernleitungsentgeltstrukturen (NC TAR). Der Festlegungsentwurf MARGIT 2026 gibt Berechnungsfaktoren vor, die auf die Entgeltbildung von Fernleitungsnetzbetreibern im Kalenderjahr 2026 Einfluss nehmen. Zu diesen Faktoren zählen insbesondere Multiplikatoren für unterjährige Kapazitätsprodukte, Abschläge für unterbrechbare Kapazitäten und der Rabatt an Einspeisepunkten aus LNG-Anlagen.

Änderungen gegenüber der zuletzt beschlossenen Festlegung („MARGIT 2025“) sind sehr gering und resultieren insbesondere aus der aktualisierten Berechnung der Höhe der Abschläge für unterbrechbare Kapazitätsprodukte.

Die Fernleitungsnetzbetreiber und alle anderen Marktteilnehmer erhalten hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 17.02.2025 (Eingang BNetzA). Stellungnahmen sind in einem für die elektronische Weiterverarbeitung geeigneten Format ausschließlich per E-Mail unter dem Stichwort „Konsultation MARGIT 2026“ an Thomas.Scholtyssek(at)BNetzA.de zu übersenden. Die Stellungnahmen werden auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Daher sind die Stellungnahmen als Anlage zur E-Mail in einer Fassung zu übersenden, die zwar eine Zuordnung zur Firma/Organisation zulässt, darüber hinaus aber keine datenschutzrechtlich relevanten Informationen (z.B. Namen, Kontaktdaten, Unterschriften) enthält. Sollte Ihre Stellungnahme personenbezogene Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten, so ist zusätzlich eine für die Veröffentlichung geeignete „geschwärzte“ Fassung vorzulegen. Wird keine „geschwärzte“ Fassung vorgelegt, so kann die Beschlusskammer im Rahmen der Vorgaben des § 71 S. 3 EnWG von der Zustimmung zur Einsicht durch Dritte ausgehen.

Anlage
Festlegungsentwurf_BK9-24_612 (deutsch)
Decision draft_BK9-24_612 (english)

Verfahrenseinleitung
Verfahrenseinleitung

BK9-24/612

Stand: 29.01.2025

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