BK9-24-608 Beschlusskammer 9

Festlegung

Die Beschlusskammer 9 hat am 24.06.2024 die Konsultation des Festlegungsentwurfs BEATE 2.1 eingeleitet. Sie endet am 12.07.2024.

Grundlage dieses Verfahrens sind § 29 Abs. 2 S. 1 EnWG sowie § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. §§ 13 Abs. 3, 15 Abs. 2 bis 7 und 30 Abs. 2 Nr. 7 GasNEV. Das Verfahren dient der Anpassung von BEATE 2.0 an die Festlegung MARGIT 2025 (BK9-23/612).

Die Adressaten, also Fernleitungsnetzbetreiber sowie Verteilernetzbetreiber, die Kapazitätsentgelte gemäß §§ 13 bis 16 GasNEV ausweisen, und alle anderen Marktteilnehmer erhalten hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 12.07.2024 (Eingang BNetzA). Stellungnahmen sind in einem für die elektronische Weiterverarbeitung geeigneten Format ausschließlich per E-Mail unter dem Betreff „Konsultation BEATE 2.1“ an Bjoern.Heuser@bnetza.de zu übersenden. Die Stellungnahmen werden ggf. auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Daher sind die Stellungnahmen als Anlage zur E-Mail in einer Fassung zu übersenden, die zwar eine Zuordnung zur Firma/Organisation zulässt, darüber hinaus aber keine datenschutzrechtlich relevanten Informationen (z.B. Kontaktdaten, Unterschriften) enthält. Sollte Ihre Stellungnahme personenbezogene Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten, so ist zusätzlich eine für die Veröffentlichung geeignete „geschwärzte“ Fassung vorzulegen. Wird keine „geschwärzte“ Fassung vorgelegt, so kann die Beschlusskammer im Rahmen der Vorgaben des § 71 S. 3 EnWG von der Zustimmung zur Einsicht durch Dritte ausgehen.

Anlage
Festlegungsentwurf

Verfahrenseinleitung
Verfahrenseinleitung

BK9-24/608

Stand: 24.06.2024

Mastodon