BK9-24-608 Beschlusskammer 9

Festlegungen

Einleitung eines Verfahrens zur Änderung des Beschlusses BK9-18/608 vom 29.03.2019 betreffend die Vorgaben zur Umrechnung von Jahresleistungspreisen in Leistungspreise für unterjährige Kapazitätsrechte sowie Vorgaben zur sachgerechten Ermittlung der Netzentgelte nach § 15 Abs. 2 bis 7 GasNEV („BEATE 2.0“) und hinsichtlich der Aufhebung des Beschlusses BK9-20/608 vom 16.10.2020

Die Bundesnetzagentur hat ein Verfahren nach § 29 Abs. 2 S. 1 EnWG sowie § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. §§ 13 Abs. 3, 15 Abs. 2 bis 7 und 30 Abs. 2 Nr. 7 GasNEV zur Anpassung von „BEATE 2.0“ an die Festlegung „MARGIT 2025“ (BK9-23/612) eingeleitet.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK9-24/608 („BEATE 2.1“) geführt.

Die Einleitung des Verfahrens wird im Amtsblatt der Bundesnetzagentur Nr. 10/2024 vom 22.05.2024 und im Internet veröffentlicht.

BK9-24/608


Stand: 08.05.2024

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