BK9-24-104-LNG Genehmigung der Kosten für den LNG-Betrieb und der Entgelte für den Netzzugang

In dem Verwaltungsverfahren auf Grund des Antrags der Deutsche Energy Terminal GmbH wegen Genehmigung der Kosten für den LNG-Betrieb und der Entgelte für den Netzzugang hat die Beschlusskammer 9 am 30.04.2025 nachfolgenden Beschluss gefasst:

BK9-24-104-LNG

Stand: 30.04.2025

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