BK9-24-104-LNG
Genehmigung der Kosten für den LNG-Betrieb und der Entgelte für den Netzzugang
In dem Verwaltungsverfahren auf Grund des Antrags der Deutsche Energy Terminal GmbH wegen Genehmigung der Kosten für den LNG-Betrieb und der Entgelte für den Netzzugang hat die Beschlusskammer 9 am 30.04.2025 nachfolgenden Beschluss gefasst:
BK9-24-104-LNG
Stand: 30.04.2025