BK9-23-612 Beschlusskammer 9

Festlegung

Die Beschlusskammer 9 hat am 12.03.2024 die Konsultation des Festlegungsentwurfs MARGIT 2025 eingeleitet. Sie endet am 02.04.2024.

Grundlage dieses Verfahrens ist der europäische Netzkodex für harmonisierte Fernleitungsentgeltstrukturen (NC TAR). Der Festlegungsentwurf MARGIT 2025 gibt Berechnungsfaktoren vor, die auf die Entgeltbildung von Fernleitungsnetzbetreibern im Kalenderjahr 2025 Einfluss nehmen. Zu diesen Faktoren zählen insbesondere Multiplikatoren für unterjährige Kapazitätsprodukte, Abschläge für unterbrechbare Kapazitäten und der Rabatt an Einspeisepunkten aus LNG-Anlagen.

Eine Änderungen gegenüber der zuletzt beschlossenen Festlegung („MARGIT 2024“) besteht darin, dass der Sicherheitszuschlag im H-Gas-Netz auf seinen ursprünglichen Wert von 10 Prozent zurückgeführt wird, weil die durchgeführte Datenerhebung repräsentativ gezeigt hat, dass die Marktgebietszusammenlegung zu keiner bzw. zu keiner maßgeblichen Erhöhung von Unterbrechungen führte. Weitere Änderungen sind gering und resultieren insbesondere aus der aktualisierten Berechnung der Höhe der Abschläge für unterbrechbare Kapazitätsprodukte.

Die Fernleitungsnetzbetreiber und alle anderen Marktteilnehmer erhalten hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 02.04.2024 (Eingang BNetzA). Stellungnahmen sind in einem für die elektronische Weiterverarbeitung geeigneten Format ausschließlich per E-Mail unter dem Stichwort „Konsultation MARGIT 2025“ an Thomas.Scholtyssek(at)BNetzA.de zu übersenden. Die Stellungnahmen werden auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Daher sind die Stellungnahmen als Anlage zur E-Mail in einer Fassung zu übersenden, die zwar eine Zuordnung zur Firma/Organisation zulässt, darüber hinaus aber keine datenschutzrechtlich relevanten Informationen (z.B. Namen, Kontaktdaten, Unterschriften) enthält. Sollte Ihre Stellungnahme personenbezogene Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten, so ist zusätzlich eine für die Veröffentlichung geeignete „geschwärzte“ Fassung vorzulegen. Wird keine „geschwärzte“ Fassung vorgelegt, so kann die Beschlusskammer im Rahmen der Vorgaben des § 71 S. 3 EnWG von der Zustimmung zur Einsicht durch Dritte ausgehen.

Anlagen
Festlegungsentwurf_BK9-23_612 (deutsch)
Decisiondraft_BK9-23_612 (englisch)

Verfahrenseinleitung
Verfahrenseinleitung

Im Konsultationsverfahren sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
BDEW
Deutsche Energy Terminal
Equinor Deutschland
European Energy Exchange
FNB Gas
German LNG Terminal
INES
UNIPER

BK9-23/612

Stand: 09.04.2024

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