BK9-23-612 MARGIT 2025

Die Beschlusskammer 9 hat das Verfahren zur Festlegung der Höhe von Multiplikatoren, von Abschlägen für unterbrechbare Kapazitäten, von Rabatten an LNG-Terminals und von saisonalen Faktoren abgeschlossen.

Diese Veröffentlichung des nachstehenden, am 28.05.2024 gefassten Beschlusses im Internet und im Amtsblatt 11/2024 der Bundesnetzagentur ersetzt die Zustellung des Beschlusses an die betroffenen Unternehmen gemäß § 73 Abs. 1a EnWG.

Die Entscheidung gilt gemäß § 73 Abs. 1a Satz 3 EnWG mit dem Tag als zugestellt, an dem seit dem Tag der Bekanntmachung im Amtsblatt zwei Wochen verstrichen sind.

Beschluss DE (pdf / 446 KB)

Nach Fertigstellung wird auch die englische Fassung an dieser Stelle veröffentlicht.

BK9-23/612

Stand: 28.05.2024

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