BK9-23-612
MARGIT 2025
Die Beschlusskammer 9 hat das Verfahren zur Festlegung der Höhe von Multiplikatoren, von Abschlägen für unterbrechbare Kapazitäten, von Rabatten an LNG-Terminals und von saisonalen Faktoren abgeschlossen.
Diese Veröffentlichung des nachstehenden, am 28.05.2024 gefassten Beschlusses im Internet und im Amtsblatt 11/2024 der Bundesnetzagentur ersetzt die Zustellung des Beschlusses an die betroffenen Unternehmen gemäß § 73 Abs. 1a EnWG.
Die Entscheidung gilt gemäß § 73 Abs. 1a Satz 3 EnWG mit dem Tag als zugestellt, an dem seit dem Tag der Bekanntmachung im Amtsblatt zwei Wochen verstrichen sind.
Nach Fertigstellung wird auch die englische Fassung an dieser Stelle veröffentlicht.
BK9-23/612
Stand: 28.05.2024