BK9-23-610 Beschlusskammer 9

Festlegung

Festlegung einer Referenzpreismethode sowie der weiteren in Art. 26 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2017/460 genannten Punkte für alle im bundesweiten Ein- und Ausspeisesystem tätigen Fernleitungsnetzbetreiber

Die Beschlusskammer 9 hat gemäß § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 56 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, S. 3 und 4 EnWG i.V.m. Art. 71 Abs. 2 lit. d der Verordnung (EU) 2024/1789 i.V.m. Art. 4 Abs. 1, 2 und 4, Art. 6 Abs. 4 lit. c, und Art. 27 Abs. 4 und 5 der Verordnung (EU) 2017/460 unter dem oben genannten Aktenzeichen ein Verfahren eingeleitet.

Die Einleitung des Verfahrens wurde im Amtsblatt der Bundesnetzagentur Nr. 21/2023 und im Internet veröffentlicht.

Die Fernleitungsnetzbetreiber und alle anderen Marktteilnehmer erhalten hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme zu nachfolgend veröffentlichten Beschlussentwurf inkl. Anlagen bis zum 13.02.2025. Stellungnahmen sind in einem für die elektronische Weiterverarbeitung geeigneten Format ausschließlich per E-Mail unter dem Stichwort „Konsultation REGENT 2026“ an Konsultation.BK9@BNetzA.de zu übersenden.

Die Stellungnahmen werden auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Daher sind die Stellungnahmen als Anlage zur E-Mail in einer Fassung zu übersenden, die zwar eine Zuordnung zur Firma/Organisation zulässt, darüber hinaus aber keine datenschutzrechtlich relevanten Informationen (z.B. Namen, Kontaktdaten, Unterschriften) enthält. Sollte Ihre Stellungnahme personenbezogene Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten, so ist zusätzlich eine für die Veröffentlichung geeignete „geschwärzte“ Fassung vorzulegen. Wird keine „geschwärzte“ Fassung vorgelegt, so kann die Beschlusskammer im Rahmen der Vorgaben des § 71 S. 3 EnWG von der Zustimmung zur Einsicht durch Dritte ausgehen.

Anlagen
Beschlussentwurf BK9-23/610
REGENT_2026_Anlagen 1 bis 6
Beschlussentwurf BK9-23/610_Englische Übersetzung

BK9-23/610

Stand: 16.01.2025

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