BK9-23-610 Beschlusskammer 9

Festlegungen

Einleitung des Festlegungsverfahrens „REGENT 2026“ (BK9-23/610)

Die Beschlusskammer 9 hat gemäß § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 56 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, S. 2 und 3 EnWG i.V.m. Art. 6 Abs. 11 und Art. 7 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 i.V.m. Art. 4 Abs. 1, 2 und 4, Art. 6 Abs. 4 lit. a und c, Art. 7, Art. 9 Abs. 1, Art. 26 und Art. 27 der Verordnung (EU) 2017/460 sowie § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 11 ARegV i.V.m. § 28 S. 1 Nr. 3 ARegV unter dem oben genannten Aktenzeichen ein Verfahren eingeleitet. Die Einleitung des Verfahrens wird im Amtsblatt der Bundesnetzagentur und im Internet veröffentlicht.

Das Verfahren dient der Festlegung einer Referenzpreismethode sowie der weiteren in Art. 26 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2017/460 genannten Punkte für alle im bundesweiten Ein- und Ausspeisesystem tätigen Fernleitungsnetzbetreiber.

Zur Bewertung der Kostenzuweisung nach Art. 5 der Verordnung (EU) 2017/460 und zur Vorbereitung der abschließenden Konsultation nach Art. 26 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2017/460 werden von den Fernleitungsnetzbetreibern Daten mit dem folgenden Erhebungsbogen abgefragt.
EHB_REGENT_2026 (xlsx / 1 MB)
Ausfüllhinweise (pdf / 121 KB)

Die Konsultation eines Festlegungsentwurfs findet im Laufe des Verfahrens zu einem späteren Zeitpunkt statt. Darüber wird die Beschlusskammer erneut informieren.

Stand: 30.10.2023

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