BK9-23-606
KOMBI 2.0
Verfahren hinsichtlich der Anerkennung von Kosten für marktbasierte Instrumente sowie für Kapazitätsrückkäufe als volatile Kostenanteile im Sinne des § 11 Abs. 5 ARegV („KOMBI 2.0“, BK9-23/606)
Die Beschlusskammer hat das Verfahren nach § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 4a ARegV zur Anerkennung von Kosten für marktbasierte Instrumente sowie für Kapazitätsrückkäufe als volatile Kostenanteile im Sinne des § 11 Abs. 5 ARegV abgeschlossen.
Diese Veröffentlichung des nachstehenden, am 08.05.2024 gefassten Beschlusses im Internet und im Amtsblatt 10/2024 der Bundesnetzagentur ersetzt die Zustellung des Beschlusses an die betroffenen Unternehmen gemäß § 73 Abs. 1a EnWG. Die Entscheidung gilt gemäß § 73 Abs. 1a Satz 3 EnWG mit dem Tag als zugestellt, an dem seit dem Tag der Bekanntmachung im Amtsblatt zwei Wochen verstrichen sind.
Im Verlaufe des Verfahrens hat die Beschlusskammer 9 den Marktteilnehmern vom 25.07.2023 bis zum 05.09.2023 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
BK9-23-606
BK9-23-606 Beschluss Festlegung KOMBI 2.0 (pdf, 1 MB)
Stand: 08.05.2024