BK9-23-606 Beschlusskammer 9

Festlegungen

Einleitung eines Verfahrens und Konsultation eines Entwurfs hinsichtlich der Festlegung der Kosten für marktbasierte Instrumente als volatile Kostenanteile i.S.d. § 11 Abs. 5 ARegV („KOMBI 2.0“, BK9-23/606)

Die Beschlusskammer hat ein Verfahren nach § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 4a ARegV eingeleitet. Die Einleitung des Verfahrens wird im Amtsblatt 15/2023 der Bundesnetzagentur und im Internet veröffentlicht.

Die Adressaten sowie die betroffenen Wirtschaftskreise und Verbraucher erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 05.09.2023 (Posteingang).

Stellungnahmen sind per E-Mail an konsultation.bk9@bnetza.de zu richten.

Die Stellungnahmen werden ggf. veröffentlicht. Daher sind die Stellungnahmen als Anlage zur E-Mail in einer Fassung zu übersenden, die zwar eine Zuordnung zu Ihrer Firma/Organisation zulässt, darüber hinaus aber keine datenschutzrechtlich relevanten Informationen wie z.B. Kontaktdaten enthält. Sollte Ihre Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten, so ist zusätzlich eine für die Veröffentlichung geeignete „geschwärzte“ Fassung vorzulegen.

Anlage
Festlegungsentwurf (pdf / 214 KB)

Stellungnahmen:
Im Rahmen der Konsultation wurden bei der Beschlusskammer 9 die folgenden Stellungnahmen eingereicht:

BDEW (pdf / 169 KB)
FNB (pdf / 186 KB)
INES (pdf / 1 MB)

BK9-23/606

Stand:19.09.2023

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