BK9-22-8248V-K Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen auf Grund eines Kapitalkostenaufschlages

In dem Verwaltungsverfahren wegen Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Antrags auf Kapitalkostenaufschlag hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, gegenüber der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH, am 08.08.2024, nachfolgenden Beschluss gefasst:

BK9-22-8248V-K

Stand: 08.11.2024

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