BK9-22-8227V-RK21 Verfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos und Anpassung der Erlösobergrenze

In dem Verwaltungsverfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos und Anpassung der Erlösobergrenze hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur, in Wahrnehmung der Aufgaben für die zuständige Landesregulierungsbehörde, gegenüber der Stadtwerke Prenzlau GmbH am 20.04.2026 nachfolgenden Beschluss gefasst.

BK9-22/8227V-RK21

Stand: 10.06.2026

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