BK9-22-8227V-RK21
Verfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos und Anpassung der Erlösobergrenze
In dem Verwaltungsverfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos und Anpassung der Erlösobergrenze hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur, in Wahrnehmung der Aufgaben für die zuständige Landesregulierungsbehörde, gegenüber der Stadtwerke Prenzlau GmbH am 20.04.2026 nachfolgenden Beschluss gefasst.
BK9-22/8227V-RK21
Stand: 10.06.2026