BK9-22-8195-K#1
Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen auf Grund eines Kapitalkostenaufschlages
In dem Verwaltungsverfahren wegen Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Antrags auf Kapitalkostenaufschlag hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, gegenüber der Harz Energie Netz GmbH, am 20.02.2025, nachfolgenden Beschluss gefasst:
BK9-22-8195-K#1
Stand: 09.04.2025