BK9-22-8038V-K#1 Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen auf Grund eines Kapitalkostenaufschlages

In dem Verwaltungsverfahren wegen Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Antrags auf Kapitalkostenaufschlag hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, gegenüber der Energie- und Wasserversorgung Altenburg GmbH (Ewa), am 18.09.2024, nachfolgenden Beschluss gefasst:

BK9-22-8038V-K#1

Stand: 08.11.2024

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