BK9-22-615 Festlegungen

Einleitung des Festlegungsverfahrens „REGENT-Neuberechnung 2023“ und Konsultation des Beschlussentwurfs (BK9-22/615)

Die Bundesnetzagentur hat ein Verfahren nach § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 56 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, S. 2 und 3 EnWG i.V.m. Art. 6 Abs. 11 der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 i.V.m. Art. 41 Abs. 6 lit. a der Richtlinie 2009/73/EG i.V.m. Art. 12 Abs. 3 lit. b und Art. 32 Abs. 1 lit. c der Verordnung (EU) Nr. 2017/460 (NC TAR) eingeleitet. Das Verfahren dient der Genehmigung der Neuberechnung des Referenzpreises für das Jahr 2023 durch die im deutschen Marktgebiet tätigen Fernleitungsnetzbetreiber.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK9-22/615 („REGENT-Neuberechnung 2023“) geführt. Die Einleitung des Verfahrens wird im Amtsblatt der Bundesnetzagentur Nr. 19/2022 vom 05.10.2022 und im Internet veröffentlicht.

Die Beschlusskammer 9 hat am 27.09.2022 die Konsultation des Festlegungsentwurfs eingeleitet. Die Konsultation endet am 11.10.2022.

Die Adressaten, betroffene Wirtschaftskreise und Verbraucher erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 11.10.2022 (Posteingang). Stellungnahmen sind ausschließlich per E-Mail unter dem Stichwort „Konsultation REGENT-Neuberechnung 2023“ an

zu übersenden.

Die Stellungnahmen werden ggf. veröffentlicht. Daher sind die Stellungnahmen als Anlage zur E-Mail in einer Fassung zu übersenden, die zwar eine Zuordnung zu Ihrer Firma/Organisation zulässt, darüber hinaus aber keine datenschutzrechtlich relevanten Informationen wie z.B. Kontaktdaten enthält. Sollte Ihre Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten, so ist zusätzlich eine für die Veröffentlichung geeignete „geschwärzte“ Fassung vorzulegen.

Anlage
Festlegungsentwurf (pdf / 232 KB)

BK9-22-615

Entscheidung

Stand: 27.09.2022

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