BK9-22-614
Beschlusskammer 9
Festlegungen
Festlegung von kalkulatorischen Nutzungsdauern von Erdgasleitungsinfrastrukturen („KANU“, BK9-22/614)
Die Bundesnetzagentur hat ein Verfahren nach § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 30 Abs. 2 Nr. 9 GasNEV abgeschlossen. Das Verfahren dient der Festlegung von kalkulatorischen Nutzungsdauern von Erdgasleitungsinfrastrukturen.
Diese Veröffentlichung des nachstehenden, am 08.11.2022 gefassten Beschlusses im Internet und im Amtsblatt 22/2022 der Bundesnetzagentur ersetzt die Zustellung des Beschlusses an die betroffenen Unternehmen gemäß § 73 Abs. 1a EnWG. Die Entscheidung gilt gemäß § 73 Abs. 1a Satz 3 EnWG mit dem Tag als zugestellt, an dem seit dem Tag der Bekanntmachung im Amtsblatt zwei Wochen verstrichen sind.
Im Verlaufe des Verfahrens hat die Beschlusskammer 9 den Marktteilnehmern vom 13.07. bis zum 26.08.2022 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
BK9-22/614
Stand: 08.11.2022