BK9-22-612 Entscheidung im Festlegungsverfahren „MARGIT 2024“ (BK9-22/612)

Die Beschlusskammer 9 hat das Verfahren zur Festlegung der Höhe von Multiplikatoren, von Abschlägen für unterbrechbare Kapazitäten, von Rabatten an LNG-Terminals und von saisonalen Faktoren abgeschlossen.

Diese Veröffentlichung des nachstehenden, am 26.05.2023 gefassten Beschlusses im Internet und im Amtsblatt 11/2023 der Bundesnetzagentur ersetzt die Zustellung des Beschlusses an die betroffenen Unternehmen gemäß § 73 Abs. 1a EnWG.

Die Entscheidung gilt gemäß § 73 Abs. 1a Satz 3 EnWG mit dem Tag als zugestellt, an dem seit dem Tag der Bekanntmachung im Amtsblatt zwei Wochen verstrichen sind.

Beschluss:
BK9-22-612 (pdf / 952 KB)

Decision:
BK9-22-612_decision_incl._annex_I (pdf / 456 KB)

BK9-22/612

Stand: 26.05.2023

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