BK9-22-606-1 bis BK9-22-606-5 Verlängerung Festlegungen

Einleitung eines Verfahrens und Konsultation eines Beschlusses hinsichtlich der Verlängerung bestimmter Regelungen der Festlegung zu volatilen Kosten für verschiedene Aspekte des Erdgastransports („VOLKER“)

Die Beschlusskammer hat ein Verfahren nach § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 4a ARegV eingeleitet.

Die Adressaten sowie die betroffenen Wirtschaftskreise und Verbraucher erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 19.04.2024 (Posteingang).

Stellungnahmen sind per E-Mail an

konsultation.bk9@bnetza.de

zu richten.

Anlage
Verlängerungsbeschluss_Entwurf (pdf / 701 KB)



BK9-22-606-1 bis BK9-22-606-5 Verlängerung

Erste Entscheidung

Stand: 28.03.2024

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