BK9-22-606-1 bis BK9-22-606-5
Beschlusskammer 9
Festlegung
Einleitung eines Verfahrens und Konsultation eines Beschlusses hinsichtlich der Verlängerung bestimmter Regelungen der Festlegung zu volatilen Kosten für verschiedene Aspekte des Erdgastransports („VOLKER“)
Die Beschlusskammer hat ein Verfahren nach § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 4a ARegV eingeleitet.
Die Adressaten sowie die betroffenen Wirtschaftskreise und Verbraucher erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 19.04.2024 (Posteingang).
Stellungnahmen sind per E-Mail an
konsultation.bk9@bnetza.de
zu richten.
Anlage
Verlängerungsbeschluss_Entwurf (pdf / 701 KB)
BK9-22-606-1 bis BK9-22-606-5 Verlängerung
Stand: 26.04.2024