BK9-22-606-1 bis BK9-22-606-5 Beschlusskammer 9

Festlegung

Einleitung eines Verfahrens und Konsultation eines Beschlusses hinsichtlich der Verlängerung bestimmter Regelungen der Festlegung zu volatilen Kosten für verschiedene Aspekte des Erdgastransports („VOLKER“)

Die Beschlusskammer hat ein Verfahren nach § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 4a ARegV eingeleitet.

Die Adressaten sowie die betroffenen Wirtschaftskreise und Verbraucher erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 19.04.2024 (Posteingang).

Stellungnahmen sind per E-Mail an

konsultation.bk9@bnetza.de

zu richten.

Anlage
Verlängerungsbeschluss_Entwurf (pdf / 701 KB)



BK9-22-606-1 bis BK9-22-606-5 Verlängerung


Konsultationsentwurf

Stand: 26.04.2024

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