BK9-22-606-1 bis BK9-22-606-5 Beschlusskammer 9

Verlängerung bestimmter Regelungen der Festlegung zu volatilen Kosten für verschiedene Aspekte des Erdgastransports („VOLKER“, BK9-22/606-1 bis BK9-22/606-5)

Die Bundesnetzagentur hat ein Verfahren nach § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 4a ARegV abgeschlossen. Das Verfahren dient einer Verlängerung bestimmter Regelungen der Festlegung zu volatilen Kosten für verschiedene Aspekte des Erdgastransports.

Diese Veröffentlichung des nachstehenden, am 26.04.2024 gefassten Beschlusses im Internet und im Amtsblatt 09/2024 der Bundesnetzagentur ersetzt die Zustellung des Beschlusses an die betroffenen Unternehmen gemäß § 73 Abs. 1a EnWG. Die Entscheidung gilt gemäß § 73 Abs. 1a Satz 3 EnWG mit dem Tag als zugestellt, an dem seit dem Tag der Bekanntmachung im Amtsblatt zwei Wochen verstrichen sind.

Im Verlaufe des Verfahrens hat die Beschlusskammer 9 den Marktteilnehmern vom 28.03. bis zum 19.04.2024 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Anlage
Verlängerungsbeschluss (pdf / 701 KB)

BK9-22-606-1 bis BK9-22-606-5 Verlängerung

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Stand: 26.04.2022

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