BK9-22-606-1 bis BK9-22-606-5
Beschlusskammer 9
Festlegungen
Festlegung zu volatilen Kosten für verschiedene Aspekte des Erdgastransports („VOLKER“, BK9-22/606-1 bis BK9-22/606-5)
Die Bundesnetzagentur hat ein Verfahren nach § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 4a ARegV abgeschlossen. Das Verfahren dient einer Festlegung zu volatilen Kosten für verschiedene Aspekte des Erdgastransports.
Diese Veröffentlichung des nachstehenden, am 08.11.2022 gefassten Beschlusses im Internet und im Amtsblatt 22/2022 der Bundesnetzagentur ersetzt die Zustellung des Beschlusses an die betroffenen Unternehmen gemäß § 73 Abs. 1a EnWG. Die Entscheidung gilt gemäß § 73 Abs. 1a Satz 3 EnWG mit dem Tag als zugestellt, an dem seit dem Tag der Bekanntmachung im Amtsblatt zwei Wochen verstrichen sind.
Im Verlaufe des Verfahrens hat die Beschlusskammer 9 den Marktteilnehmern vom 07.09. bis zum 07.10.2022 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
BK9-22-606-1 bis BK9-22-606-5
Stand: 08.11.2022