BK9-22-606-1-R1 Beschlusskammer 9

Teilrücknahme der Festlegung

Teilrücknahme der Festlegung zu volatilen Kosten für verschiedene Aspekte des Erdgastransports („VOLKER“, BK9-22/606-1 bis BK9-22/606-5) im Verfahren BK9-22/606-1

Das Verfahren mit dem Geschäftszeichen BK9-22-/606-1 wurde seitens der Bundesnetzagentur aus rechtlichen Gründen wieder aufgenommen und der anliegende Beschluss zur Teilrücknahme nach § 48 Abs. 1 Satz 1 VwVfG gegenüber der EWE Netz GmbH, 26133 Oldenburg, erlassen.

BK9-22-606-1-R1

Festlegung

Stand: 19.01.2023

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