BK9-21-8250-RK20 Verfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos und Anpassung der Erlösobergrenze

In dem Verwaltungsverfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos und Anpassung der Erlösobergrenze hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, in Wahrnehmung der Aufgaben für die zuständige Regulierungsbehörde gegenüber der Stadtwerke Schwentinental GmbH am 13.02.2025 nachfolgenden Beschluss gefasst.

BK9-21-8250-RK20

Stand: 26.03.2025

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