BK9-21-8228V-RK20 Genehmigung des Regulierungskontosaldos und Anpassung der Erlösobergrenze

In dem Verwaltungsverfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos und Anpassung der Erlösobergrenze nach Maßgabe des § 5 ARegV hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, in Wahrnehmung der Aufgaben für die Landesregulierungsbehörde, gegenüber der Stadtwerke Ludwigsfelde GmbH, am 06.03.2025 nachfolgenden Beschluss gefasst:

BK9-21-8228V-RK20

Stand: 24.04.2025

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