BK9-21-8218-RK20 Verfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos und Anpassung der Erlösobergrenze

In dem Verwaltungsverfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos und Anpassung der Erlösobergrenze hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, gegenüber der HanseGas GmbH am 12.03.2025 nachfolgenden Beschluss gefasst.

BK9-21-8218-RK20

Stand: 24.04.2025

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