BK9-21-8179-RK20 Verfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos und Anpassung der Erlösobergrenze

In dem Verwaltungsverfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos und Anpassung der Erlösobergrenze hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, gegenüber der Energienetze Bayern GmbH & Co.KG am 28.10.2024 einen Beschluss gefasst.

BK9-21-8179-RK20

Stand: 07.11.2024

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