BK9-21-8102V-RK20 Genehmigung des Regulierungskontosaldos und Anpassung der Erlösobergrenze

In dem Verwaltungsverfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos und Anpassung der Erlösobergrenze nach Maßgabe des § 5 ARegV hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, in Wahrnehmung der Aufgaben für die Landesregulierungsbehörde, gegenüber der Stadtwerke Kaltenkirchen GmbH, am 01.04.2025 nachfolgenden Beschluss gefasst:

BK9-21-8102V-RK20

Stand: 23.04.2025

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