BK9-21-8102V-RK20
Genehmigung des Regulierungskontosaldos und Anpassung der Erlösobergrenze
In dem Verwaltungsverfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos und Anpassung der Erlösobergrenze nach Maßgabe des § 5 ARegV hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, in Wahrnehmung der Aufgaben für die Landesregulierungsbehörde, gegenüber der Stadtwerke Kaltenkirchen GmbH, am 01.04.2025 nachfolgenden Beschluss gefasst:
BK9-21-8102V-RK20
Stand: 23.04.2025