BK9-21-8038V-RK20 Verfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos und Anpassung der Erlösobergrenze

In dem Verwaltungsverfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos und Anpassung der Erlösobergrenze hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, gegenüber der Energie- und Wasserversorgung Altenburg GmbH (Ewa) am 06.02.2025 einen Beschluss gefasst.

BK9-21-8038V-RK20

Stand: 27.03.2025

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