BK9-21-8027V-RK20 Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen nach Maßgabe des § 5 ARegV

In dem Verwaltungsverfahren wegen wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos und Anpassung der Erlösobergrenze nach Maßgabe des § 5 ARegV hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, in Wahrnehmung der Aufgaben für die zuständige Landesregulierungsbehörde, gegenüber der Stadtwerke Glückstadt GmbH, am 20.01.2025, nachfolgenden Beschluss gefasst:

BK9-21-8027V-RK20

Stand: 03.02.2025

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